Natürlich ist die Basisversorgung der Wohngruppen oder Kindertagesstätten durch die Fördermittel der öffentliche Hand gesichert. Mit Ihrer Spende können Sie aber dazu beitragen, manches zu ermöglichen, was darüber hinausgeht und so die Stiftung bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen unterstützen.
Dafür sagen wir jetzt schon DANKE.
Die Margarete-Wehling-Stiftung ist als gemeinnützig im Sinne des § 58 der Abgabenordnung anerkannt. Unmittelbar nach dem Eingang ihrer Spende erhalten sie eine Spendenquittung über den Betrag.
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Verwendungszweck: Spende