Freie Plätze

 

Anfragen nehmen wir immer gerne  telefonisch oder per e-Mail entgegen.


Aufnahmebedingungen

Wir nehmen Kinder ab dem Alter von 7 Jahren auf. Ausnahmen sind nicht ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage für die Betreuung in den Wohngruppen sind

  • § 27 SGB VIII in Verbindung mit
  • § 34 KJHG Heimerziehung
  • § 35 a KJHG Seelische Behinderung
  • § 41 Hilfen für junge Volljährige, sowie nach
  • SGB XII Eingliederungshilfe für Behinderte

Für die Durchführung einer Aufnahme in einer unserer Integrativen Wohngruppen benötigen wir eine Kostenzusage vom  örtlichen Jugendamt des Wohnortes in dem das Kind oder der Jugendliche lebt oder vom überörtlichen Kostenträger, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie  sich jederzeit an unsere Leitung Frau Speckemeier wenden. Sie steht Ihnen für Informationen gerne zur Verfügung

Ihre Ansprechpartnerin

Gisela Speckemeier
Dipl. Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin,  Supervisorin
0521 / 329 588 11
0521 / 329 588 44
speckemeier@mw-stiftung.de