Elterninfo

Beitrag

Der Beitrag wird vom örtlichen Jugendamt festgelegt und gilt für alle Einrichtungen im Jugendamtsbezirk. Ein zusätzlicher Beitrag wird von der Stiftung nicht erhoben. 

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Essen und Essensgeld

Die Kinder bekommen täglich durch die Kita Frühstück, was immer aus verschiedenen Varianten besteht, ein frisch  zubereitetes Mittagessen, einen Nachmittagsimbiss und bei Bedarf frisches Obst. Als Getränke stehen Mineralwasser sowie Milch stets zur Verfügung.

Das Mittagessen wird durch eine ausgebildete Köchin und Diätassistentin zubereitet. Ihr zur Seite stehen zwei Hilfskräfte, so dass ausreichend Zeit zum Kochen ist. Bei Bedarf wird in der Küche für einzelne Kinder diätisch nach Vorgaben der Eltern gekocht.

Der Speiseplan richtet sich nach den Empfehlungen der WHO, entspricht den Richtlinien einer vollwertigen Mischkost, d. h. es gibt viel frisches Obst und Gemüse, Vollkornprodukte etc. ohne komplett auf Zucker zu verzichten. Das Essen wird so zugerichtet, dass es für Kinder ansprechend ist.

Säuglinge bekommen auf Anraten der Aufsichtsbehörden bis zum ersten Lebensjahr sogenannte Gläschennahrung. Hier richten wir uns danach, was die Kinder zu Hause bekommen.

Für das Essen zahlen Eltern 2,40 € pro Kind und Tag, berechnet wird die genaue Anzahl der Tage pro Monat, sofern das Kind an Fehltagen entschuldigt ist.

Im Rahmen von "Bildung und Teilhabe" fällt für Kinder, deren Eltern berechtigt sind, d.h. Arbeitslosengeld 2, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beziehen, kein Essensgeld an.

Auf Vorbestellung haben Eltern die Möglichkeit , sich Essen mit zu nehmen. Je nach Gericht werden unterschiedliche Preise erhoben.


Öffnungszeiten

Die derzeitigen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 6.00 – 18.15 Uhr. Von Montag bis Donnerstag sind die Kernöffnungszeiten von 7.30 – 16.30 Uhr, am Freitag ist die Kernöffnungszeit von 7.30 – 16.00 Uhr. In der Zeit vor 8.00 Uhr werden die Kinder im Frühdienst gemeinsam betreut, nach 16.30 Uhr gemeinsam im Spätdienst.

Die Öffnungszeiten werden entsprechend der Bedürfnisse der Eltern und somit der Kinder möglichst bedarfsgerecht gestaltet. Die Öffnungszeiten werden einmal pro Jahr nach den Sommerferien durch eine Bedarfsabfrage überprüft. Bei Neuaufnahmen ist die Abfrage Bestandteil des Aufnahmegesprächs. Um die Öffnungszeiten nach vorne oder hinten zu erweitern, muss der Bedarf bei min. 8% der Kinder, die die Einrichtung besuchen, bestehen.

Sollten die Öffnungszeiten für einzelne Kinder nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit der Randzeitenbetreuung in der Kita. Diese Zeiten werden durch Tagespflegekräfte abgedeckt. Für Eltern, die einen 45 Std. Betreuungsvertrag mit einer Kita haben, fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Der Beitrag richtet sich nach den Stundensatz für Tagesmütter des örtlichen Jugendamtes und ist dort zu erfragen (05231 – 977 966).

Eltern, die Bedarf hierfür haben, werden über diese Möglichkeit informiert und ggf. bei der Umsetzung unterstützt.

Urlaubs- und Schließungsregelungen werden in Absprache mit dem Team, den Eltern und den entsprechenden Gremien getroffen, ggf. nach einer differenzierten Elternbefragung.

Derzeit ist die Kita in den Sommerferien durchgehend geöffnet. Jedes Kind sollte jedoch drei Wochen Urlaub in den Sommerferien machen. Die Eltern können und müssen frühzeitig schriftlich anzeigen, in welcher Hälfte sie Urlaub machen werden. Im begründeten Ausnahmefall ist eine durchgängige Betreuung möglich, dieses bedarf der Absprache.

Sofern der Bedarf der Eltern es zulässt und diese zustimmen, ist die Kita an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an pro Halbjahr maximal einem Brückentag geschlossen.